In jedem Fall aber soll die persönliche Assistenz von den AssistenznehmerInnen angeleitet, Zeit, Ort und Ablauf von ihnen bestimmt und die Assistenzleistenden von ihnen ausgesucht werden. Beim sogenannten „ArbeitgeberInnenmodell“ fungieren AssistenznehmerInnen als ArbeitgeberInnen gegenüber ihren AssistentInnen. Dazu melden sie einen “Betrieb im eigenen Haushalt” beim zuständigen Finanzamt und der Krankenkasse an. Sie schließen reguläre Arbeitsverträge mit ihren AssistentInnen ab. Sowohl behinderte AssistenznehmerInnen als ArbeitgeberInnen, wie auch die AssistenInnen als ArbeitnehmerInnen verfügen über Rechte und Pflichten gegenüber der jeweils anderen Partei. Dadurch ändert sich automatisch das Selbstverständnis im Assistenzverhältnis. Behinderte ArbeitgeberInnen sind nicht passive EmpfängerInnen von (Hilfe)-Leistungen, sondern erbringen ihrerseits Leistungen in Form der vereinbarten Entlohnung.
Mehr hierzu unter: http://www.asl-berlin.de/Deutsch/Info-Mappe.doc
Mein Zertifikat: